Service

Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Dahme/Mark

Am Kloster 2
15936 Dahme/Mark
Bitte kontaktieren Sie uns per Telefon oder eMail.
 
 
Dienstag
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefon (035451) 447
E-Mail info@wv-dahme.de

Bereitschaft

Mieter unserer Gesellschaft haben die Möglichkeit, bei Havarien außerhalb unserer Geschäftszeiten bzw. unseres eigenen Havariedienstes die nachfolgend aufgeführten Handwerksbetriebe in Anspruch zu nehmen. Die Firmen sind angewiesen ohne unseren ausdrücklichen Auftrag nur Notreparaturen im Rahmen einer Havariebeseitigung durchzuführen.

Klempner/ Sanitär

Firma Soosten (035451) 254
Firma Dimde (035451) 93936

Elektriker

Firma EAB Koch (035451) 92614
Firma Elektro Apel (035451) 90336

Schlüsseldienst

Firma Schlesinger

Heizung

Firma HATEC GmbH (035451) 18800
Firma Soosten (035451) 254

Dachreparatur

Firma Sperling (035451) 949347
Firma Thinius (035451) 217
Bitte verständigen Sie diese Firmen außerhalb unserer Dienstzeiten nur in Notfällen.

Immobilien

Letzte Nutzung als Restaurant. Historisches Ambiente im Altstadtkern von Dahme/Mark.

1 großer Gastraum, 1 Vereinszimmer, 1 Küche, 1 Kammer,

WC  Herren und  Damen im Kellergeschoß

Wichtige Daten auf einem Blick:

Etage EG
Netto Kalt: 1000,00 EUR
Terrasse Ja
Angaben nach EnEV Art des Ausweises: Verbrauchsausweis Endenergieverbrauch: 120,6 kWh/(m²*a) Heizungsart /Energieträger : zentral / Öl / Strom Baujahr: 1870 Energieeffiziensklasse: D
Objektzustand Modernisiert
Baujahr 1870
Bezugsfrei ab sofort
Kaution 3000,00 EUR

Ansprechpartner:

Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Dahme/Mark
Am Kloster 2, 15936 Dahme/Mark
Telefon (035451) 93639 Buchhaltung
Telefon (035451) 447 Mieterbetreuung
Fax (035451) 90323
E-Mail allgemeine Anfragen / Vermietung

FAQ - Fragen und Antworten

Der Mieter darf seinen Wagen nicht mit Leitungswasser aus dem Hause waschen, da das Leitungswasser in der Regel nur für den normalen Verbrach / Gebrauch bestimmt ist und der Wasserverbrauch auf die Betriebskosten umgelegt wird. Es geht nicht an, dass die anderen Mitbewohner den Mehrverbrauch an Wasser mit bezahlen. Im übrigen ist es untersagt, auf Höfen und Straßen Autos zu waschen, um eine Verunreinigung des Grundwasser zu vermeiden.
Bei Familienfeiern muß auf die Einhaltung der Nachruhe ab 22.00 Uhr geachtet werden. Übermäßiger Partylärm ist vertragswidrig und berechtigt den Vermieter, dem Mieter nach einer erfolglosen schriftlichen Abmahnung fristlos zu kündigen. Gartenfeste, die sich im üblichen Umfang halten, müssen von den Nachbarn hingenommen werden. Bei besonderen Anlässen ( Hochzeit, Silvester, Karneval, ) ist auch eine Störung zumutbar. Es gibt kein allgemeines Recht, einmal im Monat die Nachtruhe der Nachbarn stören zu dürfen.
Das anbringen von Styroporplatten und Paneelen ist grundsätzlich untersagt, da diese bei Mieterwechsel erfahrungsgemäß immer zu Problemen führt. In vielen Wohnungen, in denen bereits Styroporplatten und Paneele an den Decken und Wände geklebt wurde, ist bei einem Auszug der ausziehende Mieter für die Entfernung der Platten, Paneele und Klebereste einschließlich deren Entsorgung verantwortlich.
Eine Unsitte ist es, Schuhe und Schuhschränke im Treppenhaus stehen zu lassen. Es sieht nicht nur unschön aus, es behindert auch beim Reinigen der Treppen und stellt vor allem eine Stolperfalle für Mieter dar, die an diesen Schuhschränken und diversen Schuhen vorbei laufen müssen. Auch ist der Zugang für Rettungskräfte wie z.B. Notarzt und Feuerwehr erschwert. Dies kann für jeden Mieter schlimme Folgen haben. Also, Schuhschränke und Schuhe gehören in die Wohnung und nicht vor die Wohnungseingangstür!
Immer mehr entwickeln sich die Nebenkosten zu einer zweiten Miete. Während sich der Wohnungsmarkt in den letzten Jahren beruhigt hat und der Mieter und Wohnungssuchende von außergewöhnlichen Mietsprüngen verschont bleiben, sind des jetzt die Mietnebenkosten, die das Wohnen immer teurer machen. Ganz wichtig zu wissen, ist auch die Tatsache, das die Kostenentwicklung zunehmend fremd bestimmt wird, dass heißt, durch unser Unternehmen nicht beeinflußbar ist. Wenn auch nur im geringen Umfang eine Einflußnahme auf die Senkung der Kosten gegeben ist, so lohnt es sich doch, einige Hinweise zu beachten: Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius spart 6 % Heizkosten. Durch richtiges Lüften wird der Energieverbrauch beeinflußt. Sauerstoffreiche Luft erwärmt sich schneller. Das richtige Sortieren und Entsorgen von Müll spart erhebliche Kosten. Stellen Sie die Abfallbehälter nur dann für die Entleerung bereit, wenn sie richtig voll sind. Lassen Sie, wenn möglich, Verkaufsverpackungen bereits im Geschäft zurück. Greifen sie beim Einkauf von Getränken und Pfandflaschen zurück. Nutzen Sie die im Abfallkalender angebotenen Möglichkeiten.
Die schwerwiegendste Folge des Verzugs mit der Mietzahlung ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, § 554 BGB. Sie ist zulässig, wenn der Mieter entweder für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Mietzinses oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Mietzinses in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der den Mietzins für zwei Monate erreicht.
Läßt der Nachbar auch im Winter seine Fenster dauernd geöffnet, ist dies kein Grund für eine Mietminderung. Erst wenn trotz voll aufgedrehter Thermostate die mindestens erforderlichen 20 Grad nicht erreicht werden , liegt ein Mietmangel vor. Erst dann können Sie den Vermieter auffordern, Abhilfe zu schaffen. Wird diese Mindesttemperatur erreicht, können Sie nichts gegen die erhöhten Heizkosten tun.
Grundsätzlich ist jeder Mieter berechtigt, in seinen Wohnräumen zu rauchen. Hinsichtlich der Gemeinschaftsflächen ist auf das Urteil des AG Hannover (70 II414/99 in NZM 2000) zu verweisen, indem das Nutzungsrecht für Gemeinschaftsflächen nicht im gleichen Maße gilt wie für die Wohnung. Daher hat das Gericht entschieden, dass grundsätzlich das Rauchen im Treppenhaus zu unterlassen ist.
Zur Betriebskostenabrechnung besonders zur Position „Gartenpflege" erreichen uns immer wieder Anfragen. Die gärtnerisch gepflegten Flächen dienen der Verschönerung des Anwesens oder der Verbesserung der Wohngegend. Unter Beachtung des § 14 Abs. 1 Miethöhegesetz in Verbindung mit § 27 Absatz 1 Zweite Berechnungsverordnung sowie Anlage 3 dieses Gesetzes gehören die Kosten in die Gartenpflege zu den umlagefähigen Betriebskosten. Die Gartenpflege umfasst:
  • die Kosten der Pflege der angelegten Flächen ( sowie das Rasen mähen, Beschneiden von Hecken, Büschen und Bäumen)
  • Kosten der Bewässerung
  • Kosten der Erneuerung von Sandkästen auf Spielplätzen
  • Kosten für das Aufbringen von Rindenmulch
  • Kosten der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die sich auf dem Grundstück befinden auf dem das Mietobjekt steht
  • Die Kosten der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen ( z.B. um eine Lücke zu schließen, die durch eine eingegangene Pflanze entstanden ist)
Hierzu kommen die Kosten der Unkrautbeseitigung sowie die Abfuhr des Rasenschnitts und der Gartenabfälle. Unter Beachtung dieser aufgeführten Arbeiten (soweit für das Grundstück zutreffend) ist es sicherlich verständlich, dass nicht bei jeden Einsatz die gleichen Kosten entstehen. Es wird mit Sicherheit zwischen den Betriebskostenabrechnungen von Jahr zu Jahr Unterschiede geben. Die Umlage der Kosten für die Gartenpflege erfolgt nach den von uns vorliegenden Rechnungen, die nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden können. Wir sind bemüht, Ihr Umfeld zu Ihrer Zufriedenheit zu pflegen und die Kosten dabei so gering wie möglich zu halten.
Die Müllabfuhr ist eine Dienstleistung, die bezahlt werden muß. Die Kosten für die Müllentsorgung sind Bestandteil der Betriebskosten und werden von jeden Mieter getragen. Es sollte deshalb das Grundanliegen eines jeden Mieters sein, durch diszipliniertes Verhalten bei der Müllentsorgung die Abfuhrkosten - und damit seine eigenen so gering wie möglich zu halten. Werfen Sie keinen Müll vor oder neben den Container. Schicken Sie keine Kleinkinder mit dem Müllbeutel zum Container, wenn Sie nicht an diesen heranreichen und den Müll davor werfen. Sorgen Sie dafür, dass die bereitgestellten Müllcontainer richtig gefüllt werden können. Werfen Sie keine sperrigen Gegenstände hinein. Wertstoffe ( Glas, Papier, Folie, Plastik) sind keine Abfälle und gehören nicht in den Müllcontainer. Benutzen Sie dafür den gelben Sack.
Neue Fenster und eine moderne Heizung machen nicht nur Freude, sondern können auch Probleme mit sich bringen. Die neuen Kunststoffenster lassen eine zwangsweise be- und Entlüftung des Raumes nicht mehr zu. Bedenkt man, das beim Baden, beim kochen, beim Wäschetrocknen und auch beim Schlafen in einem 4 - Personen -Haushalt immerhin pro Tag fast 10 Liter in Form von Dampf anfallen, wird klar, dass diese hohe Luftfeuchtigkeit nicht gerade zu einem erhöhten Behaglichkeitsgefühl beiträgt. Und so wird es richtig gemacht:
  • lassen sie Ihre Wohnung nie ( auch über Nacht nicht) ganz auskühlen, um ein teures Aufheizen der ausgekühlten Räume zu vermeiden ( + 15 Grad möglichst nicht unterschreiten).
  • Lüften Sie - je nach Jahreszeit- morgens alle Räume 20 bis 30 min ( vor allem das Schlafzimmer)
  • Während des Lüftens sollen die Fenster nicht gekippt, sondern weit geöffnet und die Heizung natürlich abgestellt sein. Diese Stoßlüftung garantiert einen effektiven Luftaustausch in kürzester Zeit.
  • Verdecken Sie niemals den Fühler des Heizkostenverteilers! Dadurch verfälschen Sie das Messergebnis zu Ihrem Nachteil.
Der Mieter darf in seiner Wohnung musizieren, Rundfunk hören und fernsehen. Allerdings darf er hierdurch andere Mitbewohner nicht stören. Dies gilt vor allen Dingen während der allgemeinen Ruhezeiten (mittags 13.00 bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens. In den Ruhezeiten muß auf jeden Fall die Zimmerlautstärke eingehalten werden. Vermieter und Mieter können über die Musikausübung im Mietvertrag entsprechende Vereinbarungen treffen.

Tipps und Tricks

Die kalte Jahreszeit hat begonnen. Mit ihr nehmen Anfragen zur Funktionsweise der Heizkörper und der Thermostatventile zu. Thermostatventile sind selbständig arbeitende Temperaturregler. Im Thermostatkopf befindet sich eine Messflüssigkeit, die sich je nach Raumtemperatur ausdehnt bzw. zusammenzieht und damit das Ventil selbständig schließt bzw. öffnet. Je nach eingestellter Temperatur wird bei entsprechend ansteigender Raumtemperatur das Ventil geschlossen bzw. nach Raumabkühlung das Ventil wieder geöffnet. Ist also die Raumtemperatur entsprechend der Thermostateinstellung erreicht, kühlt sich der Heizkörper entsprechend ab. Wird die gewünschte Raumtemperatur unterschritten, öffnet sich das Ventil, und der Heizkörper erwärmt sich wieder. Sollte dennoch einmal ein Defekt auftreten (der Heizkörper wird gar nicht warm oder ist ständig heiß), melden Sie dies bitte in unserem Hause an.
Auch bei längerer Abwesenheit sollte die Heizung im Winter nie ganz ausgestellt werden. Damit das Wasser in den Leitungen nicht gefriert, müsse der Thermostat immer auf das Frostsymbol eingestellt bleiben. In unbeheizten Räumen könnten die Heizungsrohre sonst platzen. Ständiges Beheizen aller Räume ist ohnehin wirtschaftlicher und zweckmäßiger. Die Kosten bei diesem Heizverhalten liegen erheblich niedriger als bei ausgekühlten Räumen die immer wieder neu aufgeheizt werden müssen. Es ist unwirtschaftlich und schädlich, nur den Raum stark zu beheizen, in dem man sich hauptsächlich aufhält, während die übrigen Räume fast nicht beheizt werden.
Mieter sollten zeitig beginnen Geld für eventuelle Nachzahlungen für Nebenkosten zurücklegen. In den kommenden Monaten werden die Abrechnungen bei den Mietern eintreffen. Kann der Mieter die Nachforderung nicht auf einmal begleichen, sollte er seinen Vermieter ansprechen und eine Ratenzahlung vereinbaren. Ein Anrecht darauf gebe es aber nicht.
Räume, in denen mit gekippten Fenstern gelüftet wird, benötigen leicht das doppelte an Heizkosten. Durch Dauerlüften mit angekippten Fenstern wird nicht nur Heizenergie verschwendet, auch der Luftaustausch ist viel geringer als beim Stoßlüften. Während der Heizsaison empfiehlt es sich die Fenster frei von Pflanzen zu räumen, um so kurz und mit weit geöffneten Fenster zu lüften.

Heiraten in Dahme

Die Stadt Dahme bietet neben dem Standesamt auch andere "Orte der Trauung" an.
Zu diesen Orten zählen z.b. die Schlossruine und die Klosterkirche.
Informationen zur Geschichte der Schlossruine 
Informationen zu Kooperationspartnern und Standesamt 
 

Heiraten & Hochzeit feiern in der Schlossruine Dahme/Mark

Sie können diese Räumlichkeiten für Ihre Veranstaltung buchen.

Einen Überblick, welche Termine noch verfügbar sind, finden Sie in unserem Buchungskalender für die Schlossruine.

Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin und hinterlassen uns Ihre Kontaktinformationen, damit wir mit Ihnen alles Weitere besprechen können.

Zur Besichtigung der Ruine ist ein Schlüssel an der Rezeption im gegenüber liegenden Hotel am Schlosspark hinterlegt.

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